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Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1989 - 195/87 |
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Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Cehave NV gegen Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten.
Mitverantwortungsabgabe im Getreidesektor
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1989 - 195/87
- EuGH, 11.07.1989 - 195/87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 24.06.1986 - 236/84
Malt / Hauptzollamt Düsseldorf
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1989 - 195/87
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß die Währungsausgleichsbeträge, wie wir wissen, eine Regulierungsfunktion haben und die Kommission "dafür Sorge tragen muß, daß die Anwendung der Währungsausgleichsbeträge sich auf das beschränkt, was unbedingt notwendig ist, um die Auswirkungen der Währungsschwankungen zwischen den Mitgliedstaaten auszugleichen" (siehe insbesondere das Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 236/84, Malt, Slg. 1986, 1923). - EuGH, 19.04.1988 - 64/87
Versele-Laga / Robegra
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1989 - 195/87
5) Wenn Frage 3 und/oder Frage 4 bejaht werden, sieht der Gerichtshof dann Anlaß dafür, die Folgen seines Urteils für die Zeit vor dessen Erlaß zu regeln?" 3. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß die Situation, in der sich die Firma Cehave befindet, die gleiche ist, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. April 1988 in der Rechtssache 64/87 (Versele- Laga, Slg. 1988, 1961) untersucht und beurteilt hat.